NRW: Der nächste Schritt zum Staatsjournalismus

Nachdem sie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger durch den Bundesrat gewunken hat, will die rot-grüne Landesregierung in NRW gleich das zweite Geschenk an die Verleger von Lokalzeitungen weiterreichen.

 

Gelder aus der Rundfunkgebühr sollen nämlich nicht nur für Weiterbildungmaßnahmen der Lokaljournalisten verwendet werden, sondern auch für Werbemaßnahmen, um den Abo-Abteilungen der lokalen Holzmedien wieder junge Menschen zuzutreiben. Außerdem sollen Lokalzeitungen von der Stiftung mit dem schönen, aber irreführenden Titel „Vielfalt und Partizipation“ Recherchekosten erstattet bekommen.

 

Verlegerpräsident Helmut Heinen hat sich auch schon im Vorfeld artig bei Frau Kraft bedankt und zugesichert, man werde das Geschenk der Politik gern annehmen. Das Geld soll von der Landesanstalt für Medien (LfM) kommen, deren Etat aus den Rundfunkgebühren gespeist wird.

 

Geregelt wird das alles im neuen Landesmediengesetz NRW, das gerade diskutiert und demnächst im Landtag beschlossen werden soll. Dort heißt es in § 116, Absatz 3:

 

„Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 88 verwendet die LfM von ihrem Anteil nach

Absatz 1 Satz 1

a) mindestens 850.000 Euro jährlich zur Förderung der „Grimme-Institut Gesellschaft für

Medien, Bildung und Kultur mbH”;

b) mindestens 850.000 Euro jährlich für die Förderung der „Internationale Film Schule

Köln GmbH“;

c) 1,6 Mio. Euro jährlich für die „Stiftung Vielfalt und Partizipation“ zur Förderung von

Medienkompetenz.Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erfolgen:

- Förderung der Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden, die mit der lokalen und

regionalen Berichterstattung befasst sind,

- Finanzierung einer Stiftungsprofessur für Lokaljournalismus,

- Erteilung von Recherchestipendien,

- Förderung der Akzeptanz von lokaler und regionaler Berichterstattung beim

Mediennutzer.

Die „Stiftung Vielfalt und Partizipation“ finanziert sich neben den Zuweisungen der LfM

aus sonstigen Mitteln. Das Nähere ist in einer Satzung der „Stiftung Vielfalt und

Partizipation“ zu regeln.“

 

Es geht also um 1,6 Millionen Euro, die neben der Stiftungsprofessur für Lokaljournalismus für Recherchestipendien und für Werbemaßnahmen der Lokalzeitungen ausgegeben werden sollen. So werden also den Lokalzeitungen Rundfunkgebührengelder gegeben, damit sie ihre ureigene Aufgabe erfüllen, nämlich Geschichten zu recherchieren und Abos fürs Blatt zu werben.

 

Damit wird der nordrhein-westfälische Staatsjournalismus von den Kommunen aufs Land verschoben. Denn bisher gab es auf kommunaler Ebene schon so zahlreiche Verflechtungen von Rathäusern und Lokalzeitungen, dass von einer Staatsferne, einer kritischen Berichterstattung nicht mehr die Rede war. Diese Auswüchse gibt es bundesweit, nicht nur in NRW. Doch mit der Zweckentfremdung der Rundfunkgebühr geht die NRW-Landesregierung jetzt einen Schritt weiter. Sie zentralisiert den staatsnahen Journalismus auf Landesbene.

 

Ich warte jetzt nur noch auf die Gründung einer landeseigenen „Staatspresseschule“, einer Landeszulassung für die Ausübung eines journalistischen Berufs und einer paritätisch aus Verlegern und Politikern besetzten Landesprüfstelle zur Freigabe von Beiträgen.

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    tauss (Mittwoch, 27 März 2013 17:59)

    Diese Pläne verfolgt der Parl. Staatssekretär Eumann, Vorsitzender der SPD- Medienkommission, schon lange. Selbstverständlich will er auch de Vergabe der Mittel kontrollieren. Insofern ist die weitere Entwicklung in die skizzierte Richtung nicht auszuschließen.

    Jörg Tauss
    MdB und Mitglied der SPD- Medienkommission bis 2009

Was kann ein Comiccast?