Zwischen Unfähigkeit und Rechtsbruch

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Die Aufklärungsarbeit am Pattonviller Finanzskandal geht weiter. Ich habe die Verbandsvorsitzende Ursula Keck, zugleich OB von Kornwestheim, um die Beantwortung folgender Fragen auf der Beirtätssitzung am 23. Januar 2013 gebeten.

 

 

 

Sehr geehrte Frau Keck,

 

zahlreiche Bürger haben sich während der vergangenen Wochen an Sie gewandt und um Aufklärung der bisher noch im Dunkeln liegenden Sachverhalte der Pattonviller Finanzaffäre gebeten. Das größte Interesse wurde dabei den Fragen nach der Höhe der entgangenen Abwasseranschlussgebühren 2002, nach der Höhe der als „offene Reste“ deklarierten verschwundenen Gelder (zumindest 2005 bis 2007) und nach der Beendigung der bisherigen Verfristungspraxis, die eine strafrechtliche Aufarbeitung unmöglich machte, zuteil.

 

Auch wurde von vielen Bürgern diskutiert, dass eine Verwaltungspraxis, wie in Pattonville, die sich über viele Jahre hinweg zwischen Unfähigkeit der Amtsinhaber und Rechtsbruch bewegt, so nicht weitergeführt werden darf. Sie sind konkret in Mails gefragt worden, wie Sie diese Praxis nachhaltig beenden und aufklären wollen. Eine Antwort auf dieser Frage biite ich, in der Beiratssitzung am 23. Januar 2013 zu geben.

 

Das in Ihrem Auftrag von Herrn Girrbach mit Datum vom 22. November 2012 verfertigte Schreiben, das mich als elektronischer Brief im Portable Document Format am 29. November 2012 erreichte, beantwortet keine der in meinem Schreiben vom 19. Oktober 2012 gestellten Fragen. Ich bitte deshalb um Beantwortung der dort gestellten Fragen in der Beiratssitzung am 23. Januar 2013.

 

Immerhin haben wir doch im Beirat doch den Finanzskandal von Pattonville schon ein schönes Stück aufklären können.

 

Es stellt sich aber immer noch die Frage, ob Sie es ausschließen können, dass die Unterlassung von Beitreibungen im Jahr 2002 in irgendeinem Zusammenhang mit etwaig gewährten Zuwendungen, wie zum' Beispiel Einladungen zu einem Abendessen oder ähnlichen Veranstaltungen, oder Gewährungen an Verwaltungsmitarbeiter gestanden hat (dazu zählen auch in einem Wahlamt Tätige). Wenn Sie diese Frage positiv beantworten können, interessiert mich, auf welcher Grundlage diese Bejahung erfolgen kann (z.B. dienstliche Erklärungen oder ähnliches). Wenn Sie diese Frage negativ beantworten müssen, interessiert mich, welche Maßnahmen zur Aufklärung eingeleitet wurden oder werden.

Weiterhin interessiert mich, ob ähnliche Unterlassungen von Beitreibungen auch in den Jahren 2003 und folgende festzustellen sind, und welche Bereiche davon etwaig betroffen sind. Auch in diesem Fall bitte ich um Aufklärung, ob Sie im Falle der Bejahung ausschließen können, dass derartige Unterlassungen dann in irgendeinem Zusammenhang mit etwaig gewährten Zuwendungen oder "Annehmlichkeiten", wie zum Beispiel Einladungen zu einem Abendessen oder ähnlichen Veranstaltungen, oder Gewährungen an Verwaltungsmitarbeiter gestanden haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

peter welchering

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Kommentare: 2
  • #1

    Venix (Montag, 21 Januar 2013 09:30)

    Ist die Sitzung am 23.Jan. öffentlich?

  • #2

    Peter Welchering (Dienstag, 22 Januar 2013 09:49)

    Die Sitzung hat einen öffentlichen Teil (gut!) und einen nicht-öffentlichen Teil, der 2010 für die Freunde des gepflegten Parteikungels eingeführt wurde, findet ab 18:30 Uhr im Bürgersaal (John-F.-Kennedy-Allee) statt und wird besser, je mehr Bürger kommen. Diskutieren Sie mit!

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