Was zum Entspannen - Bilder aus der Unterwasserwelt
Neustart am Cern -
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Tallinn - die Hauptstadt des E-Voting
Auch bei der Parlamentswahl 2015 wird hier wieder mit E-Voting gearbeitet. Ähnlich wie bei den Wahlen zuvor gibt es zahlreiche Schwachstellen des E-Voting-Systems, die eines klar machen:
Demokratisch-rechtsstaatlichen Anforderungen hinsichtlich einer geheimen Wahl, deren Zustandekommen unter Beachtung des Grundsatzes der geheimen Wahl überprüft werden kann, genügt keines der eingesetzten E-Voting-Systeme. Auch in der Bundesrepublik gibt es nicht zu unterschätzende Kräfte, die E-Voting einführen wollen. Nicht immer ist Unwissenheit über die leichte Manipulierbarkeit der E-Voting-Systeme die Ursache für lautstarkes Fordern nach E-Voting. Einzelne verbinden damit unter der Hand tatsächlich den Wunsch, geheime Wahlen zu unterlaufen und Wahlen manipulieren zu können.
Die Zivilgesellschaft muss solchen Bestrebungen eine klare Absage erteilen, das Bundesverfassungsgericht hat dies mit seinem E-Voting-Urteil bereits 2009 getan.