Ethik wozu?
Kant hat es begründet – Teil 2
Der gute Wille also lässt Kant zufolge die guten Eigenschaften des Menschen erst gut werden.
Das hat weitreichende Folgen. Denn dann muss der Versuch scheitern, das sittlich Gesollte aus der psychosozialen Verfasstheit des Menschen abzuleiten. Das setzt aber voraus, dass der gute Wille „nicht etwa ein bloßer Wunsch“ sein darf, vielmehr muss er sich „als die Aufbietung aller Mittel, , so weit sie i unserer Gewalt sind“, auf Zwecke richten und diese Zwecke konstituieren.
Der gute Wille ist also zweckgerichtet, aber nicht von den Zwecken ableitbar, sondern umgekehrt begründet der gute Wille die Zwecke. Dem guten Willen liegt als Motivation das Handeln aus Pflicht zugrunde. Und daraus folgt in der Kantischen Argumentation:
Insofern also „die Vorstellung des Gesetzes an sich selbst, die freilich nur im vernünftigen Rau stattfindet“, den guten Willen motiviert und dieser gute Wille nicht Neigungen unterworfen ist, sondern ein freier Wille ist, muss auch das Primat der Vernunft anerkannt werden.
Deshalb greift Kant zu einer teleologischen Beweisführung, um den Zusammenhang zwischen dem guten Willen und der Vernunft darzulegen. Unter der Voraussetzung nämlich, dass alle „Naturanlagen eines organisierten (...) Wesens „ zweckmäßig angelegt sind, kann die Vernunft überhaupt nicht die Aufgabe haben, der menschlichen Glückseligkeit zu dienen. Denn das leistet der Instinkt viel besser. Nicht einmal die Selbsterhaltung in Glückseligkeit erfordert Vernunft, weil auch hier die Instinktausstattung zweckdienlicher ist. Die Vernunft hat also eine andere Aufgabe.
Ihre „wahre Bestimmung“ ist nämlich vielmehr das Hervorbringen eines an sich guten und mithin freien Willens. Der gute Wille ist nur durch Achtung für das Gesetz motiviert und muss deshalb von allen Neigungen frei sein. Deshalb ist der behauptete Zusammenhang von Vernunft und Sittlichkeit eine notwendige Annahme.
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