Verzweiflung bei Keck & Co. - Beschwerde gegen Blog-Beitrag vor dem Presserat scheitert

Ursula Keck, Vorsitzende des Zeckverbandes Pattonville und Oberbürgermeisterin von Kornwestheim, ist in der Vergangenheit durchaus dadurch aufgefallen, dass Sie Anwälte beauftragte, gegen hohe Honorare (steuerfinanziert) aus großkalibrigen Rohren auf unliebsame Meinungsäußerungen zu schießen.

 

Erfolgreich war das bisher nicht. Und so war auch abzusehen, dass die von Rechtsanwalt Ralf Kitzberger dem Deutschen Presserat vorgetragene Beschwerde gegen meinen Beitrag auf CDUWatch keinen Erfolg haben würde. Denn hier stehen sauber, wenngleich mühsam, recherchierte Tatsachen über geradezu unglaubliche Rechtsbrüche, die länger als ein Jahrzehnt andauern, über Chaos in der Verwaltung, über unfähige Amtaträger und über jede Menge schwarzen Filz.

 

 

 

Dagegen wollte Rechtsanwalt Kitzberger nun vorgehen und ist im Falle des Autoren Welchering auf CDUWatch kläglich, aber erwartungsgemäß gescheitert.

 

Er hat also einen fünfseitigen Schriftsatz im April beim deutschen Presserat eingereicht, den peinlich zu nennen wohl als Euphemismus durchgehen muss.

 

 

 

Schon gleich zu Anfang greift Kitzberger zu schärfsten Waffe, die er als Jurist hat, zum Zitat.

 

Er schreibt: „Der Autor schreibt in seinem Beitrag wie folgt:

 

 

 

‚Schwarzer Filz: Wie CDU-Politiker eine rechtsfreie Parallelkommune in

 

Baden-Württemberg aufgebaut haben.’"

 

 

 

Und dann folgt eine feinsinnige juristische Begründung, die vermutlich schon einem Erstsemester in Sachen Ius die Schuhe ausziehen würde:

 

 

 

„Der Zweckverband ist auch keine rechtsfreie Parallelkommune, sondern eine in der Ge­ meindeordnung des Landes Baden-Württemberg vorgesehene kommunale Körperschaft, die sich an die gleichen Regeln und Vorschriften zu halten hat, wie jede Gemeinde bzw. Stadt. Der Zweckverband unterliegt der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und wird regelmäßig durch die Gemeindeprüfungsanstalt geprüft.

 

 

 

Wir gehen insoweit davon aus, dass die Stellungnahme gegen das Gebot der journalistischen Sorgfaltspflicht verstößt. Der Zweckverband ist keine rechtsfreie Parallelkommune und wurde auch nicht von CDU-Politikern aufgebaut.“

 

 

 

Nein, lieber Herr Kitzberger, der Zweckverband wurde tatsächlich nicht von CDU-Politikern aufgebaut, aber Allgaier (CDU) und Schlumberger (CDU) sowie die maßgeblich von Allgaier mit seiner CDU ins Amt gehievte parteilose Keck haben daraus eine rechtsfreie Parallelkommune gemacht.

 

Wie sie das gemacht haben? Ganz einfach, Sie hätte einfach genauer studieren sollen, was ich auf CDUWatch dazu geschrieben habe:

 

In meiner Heimatgemeinde Pattonville ist öffentliches Geld verschwunden, zumindest gibt es nicht aufgeklärte Buchungsvorgänge. Dies legt den Anfangsverdacht der Untreue nahe. Verwaltung und politische Leitung weigern sich, diese unaufgeklärten Buchungsvorgänge aufzuklären. Auch das legt einen Verdacht nahe, den ich aus formaljuristischen Gründen aber nicht benenne.

 

Bei Bauträgern hat die Verwaltung doch tatsächlich vergessen, Gebühren für Abwasseranschlüsse einzutreiben, bis diese verjährt waren. Dies legt den Anfangsverdacht auf Untreue und Korruption nahe.

 

Alle diese starken Verdachtsmomente können nicht rechtlich geklärt werden, weil die entsprechenden Haushalte erst vorgelegt wurden und geprüft werden konnten, nachdem die Verjährungsfrist der zu prüfenden Straftaten bereits verstrichen war. Die Jahresrechnungen 2008 bis 2010 hält die Verwaltung noch unter Verschluss. Vermutlich kann hier eine Prüfung auch erst wieder erfolgen, nachdem Verjährung eingetreten ist. Wird hier planvoll ein rechtfreier Raum geschaffen, der die Verfolgung von (etwaiger) Korruption und (etwaiger) Untreue unmöglich macht oder ist hier eine Verwaltung einfach nur gnadenlos unfähig? Ich habe diese Frage für mich persönlich eindeutig beantwortet.

 

 

 

Aber der Herr Rechtsanwalt Kitzberger hat dagegen einen Pfeil im Köcher, den er gnadenlos abschießt, wenn er schreibt:

 

 

 

„Ferner stellt der Autor Vermutungen an über die zeitlich verzögerte Fertigstellung von

 

Jahresrechnungen und äußert sich in diesem Zusammenhang wie folgt:

 

 

 

'Richtig, da will jemand etwas vertuschen, vorsätzlich und planvoll!'

 

 

 

Wie bereits oben dargelegt unterliegen die Aktivitäten des Zweckverbandes der Rechts­ aufsicht und der Prüfungspflicht Alle Jahresrechnungen werden nach Fertigstellung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Ludwigsburg geprüft. Richtig ist, dass sich die Fer­ tigstellung der Jahresrechnungen aus verschiedene Gründen stark verzögert hat. Dies ändert aber nichts daran, dass sie erledigt wurden und - wie bereits dargestellt - der Prü­ fung unterliegen. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgt durch die Gemeindeprüfungs­ anstalt im Jahr 2013.“

 

 

 

Nun Herr Anwalt, die letzte festgestellte Jahresrechnung ist die des Jahres 2004, die Jahresrechnung 2008 liegt trotz mehrerer Mahnungen immer noch nicht vor. Ende 2013 würden dann etwaige bei einer Prüfung der Jahresrechnung festgestellte Straftatbestände, wie beispielsweise Untreue, verjähren.

 

Wetten wir, verehrter verehrter Professor der Rechte, um die in Schweinsleder gebundene Ausgabe des Strafgesetzbuches, dass auch die Jahresrechung 2008 erst vorgelegt wird, wenn die Verfristung eingetreten ist, so wie im Jahre 2002, 2003, 2004, 2005 ...?

 

 

 

Ein Meisterstück juristischer Argumentation liefert Kitzberger dann hier:

 

 

 

„Ferner behauptet der Autor:

 

 

 

'Außerdem konnte der ebenfalls auf schwarzem Ticket reisende und für die CDUier ausgesprochen nützliche abgewählte frühere Bürgermeister von Schlaitdorf, Dieter Girrbach, mit der Position eines Geschäftsführers des Zweckverbandes versorgt werden."

 

 

 

Hierzu ist anzumerken, dass es nicht richtig ist, dass Herr Dieter Girrbach Mitglied der CDU ist. Der Geschäftsführer des Zweckverbandes ist parteilos.

 

 

 

Es liegt erneut ein Verstoß, insbesondere gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (Ziff. 2 Pressekodex), vor.“

 

 

 

Wo, lieber Herr Kitzberger, habe ich denn behauptet, dass Girrbach Mitglied der CDU sei? Richtig, habe ich gar nicht geschrieben. Der Mann reist bei erstklassiger Bezahlung nach A14 halt auf schwarzem Ticket durch die Zweckverbandslandschaft, montags bis freitags, von 9:00 bis 17:00 Uhr. Und wer hat ihm diesen Job besorgt? Fragen Sie mal die CDU-Politiker im Zweckverband, werter Herr Anwalt.

 

 

 

Schön, aber offensichtlicher Unfug, ist auch folgende Passage:

 

 

 

„Der Autor spricht von "verschwundenen Geldern". Das mit der Prüfung beauftragte Rech­nungsprüfungsamt Ludwigsburg hat wiederholt dargestellt, dass es keinerlei Anzeichen von verschwundenen Geldern gibt - der Kassenbestand ist korrekt. Dies wurde dem Autor bereits schriftlich und wiederholt mündlich mitgeteilt.

 

 

 

Auch hier liegt erneut ein Verstoß, insbesondere gegen die Sorgfaltspflicht gem. Ziff. 2, vor.“

 

 

 

Dabei habe ich doch mehrfach ganz sorgfältig die Zahlen der sog. „offenen Reste“ aus den Prüfberichten der Revisoren der Stadt Ludwigsburg zusammengestellt, denn die schreibe wiederholt von "offenen Resten", sogar von unaufgeklärtzen Buchungsvorgängen:

 

 

 

Der Prüfungsbericht des Fachbereichs Revision der Stadt Ludwigsburg für das Jahr 2005 vermerkt auf Seite 15:

 

 

 

„Folgende ‚Offene Reste HH/PV’ werden ausgewiesen:

 

 

 

 

 

2.1 HHSt. 4.8199.11110.8:

- 9.030,96

2.2 HHSt. 4.8199.11110.2:

- 11.434,96 (Zahlwegsumbuchungen)

2.3 HHSt. 4.9100.100100.4:

- 69.484,25 (Zahlwegsumbuchungen)

2.4 HHSt. 4.9100.500100.9:

- 14.256,53 (davon Zahlwegsumbuchungen -5.225,57)

 

 

 

 

 

Der Prüfungsbericht des Fachbereichs Revision der Stadt Ludwigsburg für das Jahr 2006 vermerkt auf Seite 12:

 

 

 

„Durch Beschluss des Zweckverbandsvorsitzenden wurde festgelegt, die ‚Offene Reste Giro HH/PV’ der Jahresrechnung 2004 – 2007 derzeit nicht aufklären zu lassen. Nachstehende Offene Reste und Zahlwegsberichtigungen wurden gebildet bzw. vorgenommen:

 

 

 

2.1 HHSt. 4.8199.11110.8: -16.471 Euro (Offene Reste 2004-2006)

 

2.2 HHSt. 4.8199.11110.8: -1.310,07 Euro (Offener Rest Zahlwegsumbuchungen)

 

2.2 HHSt. 4.8199.11110.2: -1.215,17 Euro (Zahlwegsumbuchungen)

 

2.3 HHSt. 4.9100.100100.4: -1.118,03 (Zahlwegsumbuchungen)

 

2.4 HHSt. 4.9100.500100.9: -100.741,69 Euro (Zahlwegsumbuchungen)

 

2.5 HHSt. 4.9100.500100.9: -1.310,07 Euro (Offener Rest Zahlwegsumbuchungen)

 

2.6 HHSt. 4.9100.500100.9: -19.091,59 (Offene Reste 2004-2006)

 

 

 

 

 

Der Prüfungsbericht des Fachbereichs Revision der Stadt Ludwigsburg für das Jahr 2007 vermerkt auf Seite 27:

 

„Im UA 4.8199 und 4.9100 werden offene Reste ausgewiesen. Hierbei handelt es sich teils um Korrekturbuchungen im Zusammenhang mit Zahlwegsumbuchungen und teils um nicht aufgeklärte Buchungsvorgänge.“

 

 

 

Dazu stelle ich fest:

 

Nicht aufgeklärte Buchungsvorgänge und ein Minus im sechsstelligen Bereich bei den sog. „Offenen Resten“ haben mich während der vergangenen Monate bereits mehrfach bei der Zweckverbandsverwaltung nachfragen lassen, wo denn diese Minusbeträge geblieben sind und was die politische Leitung des Zweckverbandes tun will, um die nicht geklärten Buchungsvorgänge, die die Revisoren festgestellt haben, aufzuklären.

 

 

 

Die Antwort war stets die gleiche: Die Verwaltung will diese Vorgänge nicht aufklären.

 

 

 

Wo kann man da einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht feststellen, sorgfältiger kann man nicht arbeiten. Frau Keck war diese Aufstellung ja auch schon zu sorgfältig. Sie drohte mir rechtliche Schritte an, weil ich mit dieser Aufstellung angeblich Geheimhaltungspflichten verletzt hätte. Auch mein Einwand, dass ich aus Anlagen zu einer Vorlage für eine öffentliche Sitzung die Zahlen ermittelt habe, konnte sie von diesem Unfug nicht abbringen. Ihre diesbezüglichen rechtlichen Schritte waren denn auch nicht besonders erfolgreich.

 

 

 

Ob Rechtsanwalt Kitzberger Frau Keck diesen Sachverhalt wohl erläutern könnte? Die Qualität seiner Argumentation in seinem Schriftsatz vom 5. April 2013 lässt mich dies skeptisch beurteilen.

 

 

 

Zweifelsfrei als völliger juristischer Unfug muss diese Passage gelten:

 

„Der Autor spricht in seinem Beitrag von vergessenen Abwasseranschlussgebühren und

 

einem damit zusammenhängenden Anfangsverdacht auf Untreue und Korruption.

 

 

 

Richtig ist, dass umfangreiche Überprüfungen laufen mit dem Ziel, festzustellen, ob und in welchem Umfang und aus welchen Gründen Abwasseranschlussgebühren nicht oder nicht korrekt erhoben bzw. beigetrieben worden sind. Diese Sonderprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg wurde vom Zweckverbandsvorsitzenden ausdrücklich beauftragt und ergänzt die ohnehin durchzuführende Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Die Verantwortlichen des Zweckverbandes haben das größte Interesse solche Dinge aufzuklären.

 

 

 

Der Beitrag verstößt daher gegen Ziff. 13 des Pressekodexes. Es gilt die Unschuldsver­ mutung. Sämtliche förmliche Verfahren müssen frei von Vorurteilen dargestellt werden. Die Unschuldsvermutung gilt auch für die Berichterstattung durch die Presse.“

 

 

 

Nur soviel Herr Anwalt: Auch bei einem Anfangsverdacht gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Die stand hier gar nicht zur Debatte. Und der Herr Zweckverbandsvorsitzende hat die Prüfung erst veranlasst, als der öffentliche Druck so groß war, dass er keine andere Wahl mehr hatte.

 

 

 

Zur Debatte sollte allerdings demnächst einmal die Tatsache stehen, dass die Zweckverbandsvorsitzende Ursula Keck jede Menge Steuergelder verbrät, indem sie Anwälte beautfragt, mehr oder weniger dubiose Schriftsätze zu verfertigen, die die Grenze zur Einlassungsfähigkeit denn auch hier und da überschreiten. So sieht Aufklärung jedenfalls nicht aus, solches Handeln riecht eher nach Vertuschung.

 

 

 

Sehen Sie bitte ein, Frau Keck, mit solchen zweifelhaften Schriftsätzen von -- ähh – Rechtsanwälten, schüchtern Sie vielleicht ein altes Mütterlein im schwäbischen Kornwestheim ein, aber keinen Journalisten mit 30 Jahren Berufserfahrung!

 

 

 

 

 

Sie müssen ja, in Sachen Pattonviller Finanzaffäre, richtiggehend verzweifelt sein, liebe Frau Keck, wenn Sie zu solchen Mitteln greifen. Das tut mir echt leid. Aber wir müssen diese jahreslangen Rechtsbrüche, die als „offenen Reste“ bezeichneten verschwundenen Gelder und das gesamte Chaos in der Verwaltung aufklären, da führt kein Weg daran vorbei.

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Kommentare: 4
  • #1

    Stephan E. (Freitag, 12 Juli 2013 19:05)

    Sehr geehrter Herr Welchering,

    Was sich im Zweckverband Kornwestheim abspielt ist wirklich unglaublich!

    Rechtswidrige Abrechnungen erstellen und durch schlichtes Nichtabgeben, bis die Verjährung eingetreten ist, der Strafe entgehen?

    Auf diese Idee muss man erstmal kommen - dazu gehört eine Menge kriminelle Energie.

    Kann man diesem Verjährungstrick nicht durch eine Anzeige schon vor der Verjährung zuvorkommen? Gerade, wo vergangene Abrechnungen die Unrechtmässigkeit gezeigt haben.

    Ein Skandal, wie er nur im schattigen Provinzdasein möglich ist.

    Freundliche Grüße und weiterhin ein dickes Fell,
    Stephan E.

  • #2

    Josef H. (Montag, 15 Juli 2013 09:41)

    Sehr geehrter Herr Welchering,
    Sie schreiben nichts darüber, ob Sie die Staatsanwaltschaft über diese Dinge informiert haben. Das sollten Sie auf jeden Fall tun !
    Grüße
    Josef H.

  • #3

    Theresia Liebs (Freitag, 19 Juli 2013 10:56)

    ZV 19.7.13

  • #4

    Werner (Freitag, 30 Oktober 2015 09:56)

    Die Misswirtschaft in Pattonville geht weiter. es gibt aber keinen Beirat mehr, der das öffentlich macht. Was da jetzt an öffentlichen Geldern verschleudert wird es ist nicht zu fassen

Was kann ein Comiccast?