Nationale Schranken beim Datenschutz überwinden

Wenn wir die nationalen Schranken beim Datenschutz im Internet überwinden und eine diesbezügliche nachhaltige Strategie entwickeln wollen, müssen wir zivilgesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftsverbände an einen runden netzpolitischen Tisch bekommen. Dazu zählen auch die Journalistenverbände, die sich im Augenblick in Sachen Netzregulierung noch sehr zurück halten.

Die Internationale Journalisten Föderation jedenfalls muss hinsichtlich einer Diskussion mit den Vereinten Nationen und den im IGF vertretenen Einzelstaaten über Regularien für die Internetverwaltung als Totalausfall gelten. Dennoch müssen Journalisten diese für ihren Berufsstand überlebenswichtige Debatte führen.

Der 3. Landesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes Baden-Württemberg hat die Rahmenbedingungen für diese Diskussion in einem Einführungsvortrag zum Akademiegespräch am 17. Juni 2014 der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern zu Berlin zusammengefasst. Der Vortrag ist auf der Website des DJV Baden-Württemberg als PDF verfügbar.

 

Ich crossposte den Vortrag hier:

 

Strategien zur Überwindung nationaler Schranken beim Datenschutz im Internet

 

Einführungvortrag zum Akademiegespräch am 17. Juni 2014 der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern zu Berlin

 

Von Peter Welchering, 3. Landesvorsitzender des Deutschen Journalistenverbandes Baden-Württemberg

 

Wenn wir uns heute über Strategien zur Überwindung nationaler Schranken beim Datenschutz im Internet verständigen wollen, dann müssen wir uns zunächst einmal die gegenwärtige netzpolitische Situation vor Augen führen. Ende März dieses Jahres kündigte die amerikanische Regierung an, die Oberaufsicht über die Internetverwaltung Icann und somit über das Internet selbst abgeben zu wollen.

 

Diese Ankündigung muss vor dem Licht der NSA-Affäre bewertet werden. Aufgrund der Enthüllungen von Edward Snowden über die weitreichenden Überwachungsaktivitäten der NSA ist die amerikanische Regierung international massiv unter Druck geraten. Die Ankündigung einer Abgabe der letztendlichen Kontrolle über das Internet wie die Internetverwaltung Icann muss auch als taktisches Manöver bewertet werden, um diesen Druck zu begegnen respektive diesen Druck abzubauen.

 

Seither haben Icann-Treffen stattgefunden, die Netmundial in Sao Paulo verfasste eine sehr grundlegende Abschlusserklärung, und auch die so genannte Montevideo-Erklärung verlieh der Diskussion um die künftige Internetverwaltung, Internetkontrolle und letztlich so etwas wie eine Internetregierung weitere Impulse.

 

Zunächst sind im wesentlichen drei Szenarien diskutiert worden. Auf dem Icann-Treffen Ende März 2014 wurde der Vorschlag einer Regionalisierung und Nationalisierung der Netzverwaltung sehr intensiv diskutiert. Zu dieser Zeit ist dieses Lösungsszenario nicht nur von Einzelstaaten wie zum Beispiel China, Saudi-Arabien, dem Iran, der Türkei oder Russland vorgetragen worden, sondern auch innerhalb der EU-Kommission konnte man einer Regionalisierung der Netzverwaltung durchaus etwas abgewinnen, weil man damit die Erwartung verknüpfte, ein höheres Niveau des Datenschutzes und der Datensicherheit in einer Regionalisierung von Netzabschnitten mit eigener Verwaltung realisieren zu können.

 

Die Forderung, dass die Vereinten Nationen eine Art letzte Kontrolle über die Internetverwaltung und damit über das Internet selbst wahrnehmen sollten, ist nicht neu und ist natürlich auch im Zuge dieser Diskussion sofort wieder erhoben worden. Hier hat sich auch die Internationale Fernmeldevereinigung sofort zu Wort gemeldet, die bereits seit mehr als 15 Jahren Anspruch auf die Übernahme der Internetverwaltung erhebt.

 

Die Vereinten Nationen selbst haben diese Forderungen ihrer Tochterorganisationen „Internationale Fernmeldevereinigung“ nicht unterstützt, auch hat der Generalsekretär sich jedweden Kommentars hierzu enthalten. Dagegen war aus dem Büro für Abrüstungsfragen der Vereinten Nationen in Genf zu hören, dass eine Internetverwaltung durch eine Organisation der Vereinten Nationen einen Ansatzpunkt für eine Konvention über den Einsatz digitaler Waffen und letztlich sogar die Chance einer Abrüstung im Bereich der Cyber-Waffen eröffnen würde.

 

Immerhin haben 150 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen anlässlich der UNO-Vollversammlung im Herbst 2010 erklärt, sie würden über digitale Waffen verfügen und diese im Ernstfall auch einsetzen wollen. Außerdem haben Mitarbeiter des Büros für Abrüstung darauf hingewiesen, dass sich eine Datenschutzcharta weltweit sehr viel leichter durchsetzen lasse, wenn die Vereinten Nationen mit der Oberaufsicht über die Internetverwaltung Icann betraut werden würden.

 

Das dritte Lösungsszenario sieht vor, das internationale Internet Government Forum (IGF) zu einem internationalen Netzparlament auszubauen. Hier gibt es unterschiedliche Vorschläge zur Vorgehensweise. Während zivilgesellschaftliche Gruppen sehr großen Wert darauf legen, dass ein solches internationales Netzparlament von allen Internetnutzern auf allen fünf Kontinenten in freier und geheimer Wahl gewählt werden müsse, haben einige der bisher das IGF bildenden Nationalstaaten darauf hingewiesen, dass für sie nur eine Fortführung des bisherigen IGF als Plattform für die Diskussion von umweltpolitischen Fragen durch Regierungsvertreter der teilnehmenden Länder infrage komme.

 

Allerdings könnte diese Einrichtung bestimmte Entscheidungsrechte erhalten. Damit würden jedoch die Regierungen, die bisher am IGF teilgenommen haben, insgesamt die Oberaufsicht über die Internetverwaltung Icann wahrnehmen. Verschiedene IGF-Mitgliedstaaten können sich dabei vorstellen, dass die IGF-Mitglieder aus ihren Reihen ein Aufsichtsgremium besetzen, das die Internetverwaltung Icann dann kontrollieren würde.

 

Vor der Netmundial in Sao Paulo in Brasilien kam es dann im April 2014 zu einer bemerkenswerten Übereinkunft zwischen der Internationalen Fernmeldevereinigung und einer Staaten-Gruppe, zu der sich China, Saudi-Arabien, der Iran, die Türkei und Russland bekannten. Die genannten Staaten seien bereit, von ihrer Forderung nach einer Nationalisierung der Netzverwaltung abzusehen und diese Netzverwaltungen hingegen der International Fernmeldevereinigung zu übertragen, wenn die Internationale Fernmeldevereinigung im Gegenzug einer weitgehenden einzelstaatlichen Kontrolle und Überwachung des Netzes zustimmen würde.

 

Doch dieser Versuch einer Absprache wurde insbesondere von den Wirtschaftsverbänden verhindert, die bei einer sehr weit gehenden nationalstaatlichen Kontroll- und Überwachungsmöglichkeit eine Gefährdung ihrer kommerziellen Interessen befürchten, weil einzelne soziale Plattformen dann von den Regierungen verschiedener Länder nachhaltig für ihr Staatsgebiet vom Netz genommen werden könnten. Das Geschäftsmodell verschiedener Social-Media-Plattformen wäre damit bedroht. Die Verhandlungen zwischen den Wirtschaftsverbänden, die vor allen Dingen die Interessen der großen Datensammel-Plattformen wahrnehmen, und der International Fernmeldeunion dauern noch an.

 

In diesem Zusammenhang forderte Paul Fehlinger vom Internet and Jurisdiction Project ein neues Verhandlungsformat für die anstehenden netzpolitischen Fragen und verband dies mit der Einführung eines Modells westfälischer Frieden für das Netz. Ähnlich wie der Westfälischen Frieden im Jahr 1648 den dreißigjährigen Krieg beendete, indem er transregionale Lösungen für die Frage der Konfessionszugehörigkeit vorsah, soll der Westfälische Friede für das Netz eine transnationale Lösung für die Netzverwaltung mit einzelstaatlicher Einflussnahme, bei der die Souveränität der einzelnen Staaten garantiert bleibt, realisieren.

 

Ein solcher transnationaler Rechtsrahmen könnte beispielsweise eine Charta der Datenschutzgrundrechte im Internet vorsehen, die eine Art Mindeststandard bilden würde. Die nationalen Regelungen könnten dann selbstverständlich über diese Charta der Datenschutzgrundrechte hinausgehen, sie dürfen die Standards dieser Charta aber nicht unterbieten.

 

Inwieweit ein solcher transnationaler Rechtsrahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Internetverwaltung durch die Vereinten Nationen möglich werden könnte, bleibt fraglich. Denn die amerikanische Regierung lehnt die Netzverwaltungen durch eine internationale Institution ausdrücklich ab.

 

Sozusagen im Kleingedruckten hat die amerikanische Regierung bei ihrer Bekanntgabe, die Oberaufsicht über das Internet abgeben zu wollen, auch festgelegt, dass eine etwaige Regelung zur Internetverwaltung nicht gegen das Veto der Vereinigten Staaten von Amerika zustande kommen kann.

 

Vor allen Dingen zivilgesellschaftliche Gruppen sehen diese einschränkende Formulierung als ein sehr wesentliches Problem bei den laufenden Verhandlungen über die weitere Kontrolle des Internet an.

 

In diesem Zusammenhang lohnt es, die möglichen Beteiligten einer solchen transnationalen Regelung, die so genannten Stakeholder, einmal genauer anzuschauen. Hier haben wir es in erster Linie mit den einzelstaatlichen Regierungen zu tun. Bei ihnen überwiegen die Interessen, das Internets durch die eigenen Sicherheitsbehörden überwachen und kontrollieren zu können und der landeseigenen Wirtschaft möglichst gute Wettbewerbspositionen im Bereich der digitalen Ökonomie bieten zu können.

 

Die Vereinten Nationen als weitere Beteiligte an diesem Diskussionsprozess sind in erster Linie an digitaler Abrüstung und an der Durchsetzung der Erklärung der Menschenrechte auch im Netz interessiert. Die Wirtschaftsverbände vertreten nicht nur die Interessen von Google, Facebook, Microsoft, Apple und anderer vom Datenhandel ausgesprochen profitierender Unternehmen, sondern auch sehr stark die Interessen der Telekommunikationsprovider.

 

Die zivilgesellschaftlichen Gruppen wiederum werden bisher in einem nicht ausreichenden Maße an diesem Diskurs beteiligt, was teilweise aus klaren machtpolitischen Gründen, teilweise aus ungeklärten Positionierungen bei der völkerrechtlichen Einordnung ihres Status geschieht. Die Vertreter der zivilgesellschaftlichen Gruppen treten vor allen Dingen für eine Internetnutzung und somit Internetverwaltung ein, die die Meinungsfreiheit im Netz garantiert, Netzneutralität herzustellen vermag und eine möglichst große Beteiligung aller Internetnutzer weltweit garantiert.

 

Zahlreiche Mitglieder der Internet Engineering Task Force, aber auch der Internet Society haben während der vergangenen Wochen die Positionierung und die inhaltlichen Ausführungen der zivilgesellschaftlichen Gruppen durchaus begrüßt. Eine Überwindung nationaler Grenzen beim Datenschutz im Internet ist nur möglich, wenn eine transnationale Lösung herbeigeführt werden kann.

 

Diese scheint aber derzeit als hochgradig unwahrscheinlich, weil sowohl die Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden der meisten Staaten als auch die Unternehmen der Datenwirtschaft ein Interesse daran haben, dass der Datenschutz und die Datensicherheit im Internet so ungeregelt und angreifbar wie möglich sind.

 

Die derzeitige internationale netzpolitische Situation legt deshalb zwei Lösungsszenarien besonders nahe. Als ausgesprochen wahrscheinlich erachten die meisten Experten, dass die Oberaufsicht der Vereinigten Staaten von Amerika über das Internet bleiben wird. Die amerikanische Regierung würde dann argumentieren, man habe sich ja die größte Mühe gegeben, eine internationale Regulierung für Fragen der Internetverwaltung herbeizuführen, diese aber aufgrund verschiedener internationaler Widerstände nicht erreichen können.

 

Das zweite Lösungsszenario sieht ein transnationales Gremium vor, das an die Vereinten Nationen angedockt wäre, jedoch in einer gewissen Äquidistanz zwischen den Gremien und Organisationen der Vereinten Nationen bleiben müsse.

 

In beiden Fällen verbleiben wir aber, was den Datenschutz im Internet angeht, in den nationalen Schranken. Diese nationale Schranken könnten am ehesten überwunden werden, indem das Konzept des Westfälischen Friedens für das Netz realisiert würde. Hier ist vor allen Dingen Europa, aber auch Deutschland ausgesprochen gefragt, die Diskussion durch entsprechende Impulse voranzubringen.

 

Doch weder Europa noch Deutschland bringen sich in diese Diskussion bisher in bemerkenswerter und notwendiger Weise ein. (Ich hatte ja auch wesentlich mehr Impulse bei der ansonsten als im Amt verschollen geltenden Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erwartet, muss aber feststellen, dass von dieser Seite keinerlei Aktivität erfolgt ist.)

 

Wollen wir also wirklich die nationalen Schranken beim Datenschutz im Internet überwinden und eine diesbezügliche nachhaltige Strategie entwickeln, so müssen wir zivilgesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftsverbände an einen runden netzpolitischen Tisch bekommen, der sich mit den Vereinten Nationen und den im IGF vertretenen Einzelstaaten auf Regularien für die Internetverwaltung verständigen muss.

 

Zum zweiten brauchen wir eine Charta für den Datenschutz im Internet, und diese Charta muss auch für die Nachrichtendienste und vor allen Dingen für die Cyber-Militärs gelten. Gerade bei diesem Punkt geben sich allerdings die meisten Experten wenig optimistisch, zumal Fragen der nationalen Sicherheit auch in den bisherigen Entwürfen der EU-Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich ausgeblendet worden sind. Aber auch dieses taktische Ausblenden werden wir mit Sicherheit heute noch diskutieren müssen.

 

 

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