Die Störerhaftung und die Vorratsdatenspeicherung

Unter dem Tagesordnungspunkt 30 hat sich der Bundesrat gestern mit einem Thema beschäftigt, das etwas trocken daherkommt, in der Netzgemeinde aber intensiv diskutiert wird. Es geht dabei um die sogenannte Störerhaftung von W-LAN-Betreibern.

Was ist das eigentlich, die Störerhaftung?

Die Ultrakurz-Erklärung: Wenn ich andere Leute mit ihren Laptops oder Smartphones in mein W-LAN lasse, dann hafte ich für das, was diese Nutzer anstellen. Ein Beispiel: Ein Kneipenbesitzer will seinen Gästen etwas Gutes tun, öffnet sein W-LAN und lässt seine Gäste kostenlos ins Internet. Nun lädt einer der Kneipengäste illegal den neuesten James-Bond-Film von einem Server herunter. Dann haftet für diese Urheberrechtsverletzung nicht nur der Gast – wenn der denn ausfindig gemacht werden kann - sondern auch der Wirt, weil der ja sein W-LAN geöffnet hat, also für die Störung des Rechtsfriedens mit verantwortlich ist.

Die Ländervertreter kritisieren in erster Linie das zweite Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes. Das liegt im Entwurf vor. Das Gesetz ist zwar nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat hat aber trotzdem dazu Stellung genommen.

Die Bundesregierung will von privaten Funknetz-Betreibern angemessene Sicherungsmaßnahmen fordern, um zu verhindern, dass sich zum Beispiel jemand illegal Musikdateien oder Filmdateien herunterlädt oder auf Facebook oder anderen sozialen Plattformen jemanden beleidigt und eine Straftat begeht. Und da kritisiert der Bundesrat, solche Begriffe wie zumutbare Maßnahmen oder angemessene Sicherungsmaßnahmen seien viel zu schwammig. Da würden eben keine konkreten technischen Maßnahmen verlangt, die überprüft werden könnten. Und deshalb sollte der Passus mit der Störerhaftung ganz gestrichen werden.

Juristisch wird es noch spannend: Die Störerhaftung will der Bundesrat abschaffen, dafür aber erweiterte Auskunftspflichten zum Beispiel in persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten einführen. Solche Auskünfte sind: Wer war wann in welchem W-LAN eingeloggt – Da sind wir bei der Vorratsdatenspeicherung, die der Bundesrat gestern ja auch durchgewunken hat.

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Timo Zoller (Sonntag, 08 November 2015)

    Randbemerkung: Oft lese bzw. höre ich vom "illegalen Herunterladen". In fast 100% aller Urheber- bzw. Verwertungsrechtsverletzungen ist der Hauptpunkt aber die Verbreitung, also das Hochladen, oder? Würde mir da mehr Präzision wünschen anstatt ständig die Assoziation Herunterladen = illegal befeuert zu sehen.

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