Stuttgart bebt und lärmt

 

Seit einem halben dilettiert Wüstenrot auf der Baustelle Hohe Straße/Leuschner Straße im Stuttgarter Hospitalviertel. Enormer Baulärm mit Spitzenpegeln von 128 Dezibel, Vibrationen wie bei einem mittleren Erdbeben, tagelanger Ausfall von Telefon und Internet im Stuttgarter Westen wegen durchbohrter Leitungen sind einige der Konsequenzen für die Anwohner und Büros im Stuttgarter Westen.

 

Diese Chaosbaustelle ist ein Sicherheitsrisiko, die Bauherrin Wüstenrot schädigt die Gesundheit der Anwohner durch ständige Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes für Baulärm, und ordentlich arbeiten lässt sich in der Nachbarschaft zur Baustelle schon lange nicht mehr.

 

Immerhin habe ich mit viel Druck und juristischem Beistand erreichen können, dass das Amt für Umweltschutz am 1. September 2017 eine Anordnung gegen den Baulärm erlassen hat.

 

Was tut Wüstenrot?

 

Dieiorgnorieren diese Anordnung ganz einfach und teilen mit, sie würden die Gesetze dann beachten, wenn sie der Meinung seien, dass das möglich sei. Ansosnten hat man eben Pech gehabt.

 

Deshalb habe ich heute nachfolgende Mail an die Aufsichtsbehörden geschickt, um Eingreifen gebeten, und auch einige Kollegen auf cc gesetzt.

 

Ich denke, jetzt muss auch öffentlicher Druck her, damit im Hospitalviertel endlich wieder Zustände einkehren, in denen man wohnen und arbeiten kann.

 

Die Mail im Wortlaut:

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

am gestrigen Tage wurde der Hydraulikmeißel auf der Baustelle Hohe Straße 8-10/Leuschnerstraße 9 in Stuttgart mit einer Gesamtbetriebsdauer von mehr als vier Stunden eingesetzt. Dabei entstanden Lärmemissionen von durchschnittlich knapp 70 dB(A), Spitzenpegel bei 80 dB(A). Der Durchschnittswert von 69,9 dB(A) entspricht bei einem Dauerbetrieb von mehr als vier Stunden dem Beurteilungspegel, der somit um 9,9 dB(A) überschritten wurde.

 

 

 

Am heutigen Tage wurde der Hydraulikmeißel drei Stunden lang betrieben. So ergibt sich ebenfalls ein Beurteilungspegel von 69,9 dB(A). Das Protokoll mit den in meinem Büro (nicht Studio, sondern normaler Büroraum, in dem ich gestern eigentlich einen Vortrag vorbereiten wollte, was an der Belästigung durch Vibration und Lärm vollständig scheiterte) gemessenen Werten hänge ich an.

 

 

 

Diese Situation besteht bereits seit einem halben Jahr.

 

 

 

Seit Mai 2017 wird ein Hydraulikmeißel eingesetzt, der Vibration und Lärm in einer Weise erzeugt, dass sämtliche gesetzlichen Grenzwerte ständig überschritten werden. Das Amt für Umweltschutz hat am 1. September 2017 eine Anordnung zur Vermeidung von Baulärm erlassen, die von der Bauherrin, der Wüstenrot Haus und Städtebau GmbH, schlicht ignoriert wird.

 

In geradezu gönnerhaft-zynischer Weise rechtfertigt der mit Prokura unterschreibende Wüstenrot-Mitarbeiter Marc Bosch in seinem Brief vom 6. September 2017 dieses Ignorieren der Anordnung, indem er mitteilt: "Uns und unseren Nachunternehmern sind die Regelungen der AW bekannt und Sie können si­cher sein, dass wir sehr daran interessiert sind diese einzuhalten sofern dies möglich ist" (sic!, allerdings Halbfettsetzung von mir).

 

Dies illustriert auf anschauliche Weise, dass der Bauherrin die Einhaltung von Regeln der AVV Baulärm vollkommen gleichgültig ist und sie die vom Amt für Umweltschutz erlassene Anordnung vom 1. September 2017 lediglich als unverbindliche Empfehlung betrachtet, über die sich die Bauherrin aus verschiedenen Gründen hinwegsetzen kann, wenn dies nach Einschätzung der Bauherrin als geboten erscheint.

 

 

Ich habe mit Herrn Rotter, der seitens Wüstenrot mit der Projektleitung beauftragt ist, zum einen alternative Abrissverfahren (Fräse,Säge, Sauerstofflanze) diskutiert, ihm zum anderen aufgezeigt, dass ein Großteil der Probleme durch direkte Impulsweitergabe als Körperschallübertragung erfolgt. Um dies zu vermeiden, muss die bestehende bauliche Verbindung zwischen dem Gebäude Lange Straße 54 und der Bodenplatte, auf der die Meißelarbeiten stattfinden, getrennt werden. Dafür gibt es, wie wir Experten aus dem Bauingenieurwesen auf Anfrage mitteilten, zuverlässige Standardverfahren.

 

Herr Rotter teilt mir seit Wochen hierzu stereotyp mit, er wisse nicht, wie hier eine Lösung herbeizuführen sei, er arbeite aber daran. Ich interpretiere dies einmal so, dass sowohl der Projektleiter, als auch die Bauherrin mit der sachgerechten Durchführung innerstädischer Baumaßnahmen im Status des Abbruchs bestehener Bauwerke hoffnungslos überfordert sind. Auf diese Überforderung solten die Aufsichtsbehörden reagieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

peter welchering

 

 

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