Kann die Mitgliederversammlung der VG Wort stattfinden?

 

Die letzte Mitgliederversammlung der VG Wort am 20. März war ein Fiakso: Verweigerung des Rederechts, Verwehrung des Stimmrechts. Hier wurde gegen grundlegende demokratisch-rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen.

 

Das soll bei der kommenden Mitgliederversammlung am 10. und 11. Dezember nicht wieder passieren. Deshalb haben wir dem Vorstand der VG Wort Vorschläge gemacht, mit welchen technischen und organisatorischen Maßnahmen die Mitgliederversamlung nach demokratischen und rechtstsaatlichen Prinzipien durchgeführt werden kann.

 

Doch bisher ist nachweislich nur eine unserer Forderungen umgesetzt worden. Das ist zu wenig. Deshalb habe ich an den Vorstand der VG Wort geschrieben:

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

bezüglich der Registrierung für die Stimmrechtsausübung haben Sie meiner bereits im März vorgetragenen Forderung entsprochen und eine Bestätigungsmail nach erfolgter Registrierung eingerichtet. Das erkenne ich ausdrücklich an, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass die Herren Just und Staats – mehr oder weniger beleidigt die Kommunikation eingestellt hatten und dies damit begründeten, ich hätte mich ja an die zuständige Fachaufsichtsbehörde gewandt.

 

 

In der Tat haben engagierte Kolleginnen und Kollegen sowohl mit dem DPMA als auch mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mailverkehr darüber geführt, dass ein solches Fiasko wie bei der Mitgliederversammlung der VG Wort am 20. März 2021 künftig zu vermeiden ist. Daran habe ich mitgewirkt.

 

 

Und in der Tat hatte dieser Austausch ja auch eine gewisse Wirkung, teilte uns doch das Bundesministerium der Justiz mit, dass  das DPMA „auf Ihre Beschwerden hin die VG Wort schriftlich zur Verbesserung der technischen Rahmenbedingungen angehalten sowie zu entsprechender Berichterstattung rechtzeitig vor der nächsten Mitgliederversammlung aufgefordert hat.

 

 

In diesem Zusammenhang dürfte wohl die Einrichtung der  o. g. Bestätigungsmail für die Registrierung erfolgt sein.

 

 

Damit sind aber längt nicht alle Fragen beantwortet hinsichtlich der Vorbereitungen und technischen Prüfungen für eine ordentlich verlaufende Mitgliederversammlung, bei der sichergestellt sein muss, dass das Stimmrecht ungehindert ausgeübt werden kann und dass Mitglieder das Rederecht nicht verwehrt wird.

 

 

 

 

Beides ist ja auf der Mitgliederversammlung m 20. März 20221 erfolgt. Die Verantwortung dafür, dass hier ganz grundlegende Mitgliederrechte (Stimmrecht, Rederecht) verwehrt wurden, trägt der Vorstand.

 

 

Wir haben deshalb ja schon im Oktober eine Anfrage per Videobotschaft gestellt, mit welchen organisatorischen und technischen Vorkehrungen bei der Mitgliederversammlung solche massiven Verletzungen von Mitgliederrechten, die in rechtsstaatlicher Hinsicht nicht einfach so hingenommen werden dürfen, stellten sie doch die Grundlage des demokratisch-rechtstaatlich verfassten Gemeinwesen in Frage, ausgeschlossen werden sollen.

 

 

 

Diese – auch bereits im März diskutierten – Fragen und Punkt hat der Vorstand der VG Wort in pflichtwidriger Weise bis zum heutigen Tage nicht beantwortet.

 

 

 

Vor der Mitgliederversammlung muss aber unbedingt geklärt sein:

 

1. Mit welchen Algorithmen und Methode wird sichergestellt, dass geheim und für den Wahlberechtigten nachvollziehbar gewählt wird?

 

Nach den bisher vorliegenden Aussagen des Vorstandes der VG Wort habe ich keinerlei Grund zur Annahme, dass eine Manipulation von abgegebenen Stimmen ausgeschlossen ist. Der Wählende kann bisher nicht überprüfen, ob seine Stimmabgabe korrekt verarbeitet und gezählt wurde.

 

 

 

2. Wie wird sichergestellt, dass keinem Mitglied das Rederecht verwehrt wird?

 

Die vorgetragene Erklärung des Vorstandes der VG Wort bez. entsprechender Vorkommnisse bei der Mitgliederversammlung am 20. März 2021 geben keinen Grund zu der Annahme, dass das Rederecht jedes einzelnen Mitglieds gewährleistet ist.

 

 

 

3. Wie wird die Sicherheit und DSGVO-Konformität des Videokonferenzsystems realisiert? Warum wurde das System eines amerikanischen Anbieters gewählt, obwohl dem Vorstand der VG Wort technische sichere und von deutschen bzw. europäischen Dienstleistern angebotene System vorlagen (Jitsi, Big Blue Button, Visavid)?

 

Für die Diskussion wird eine Zuschaltung mittels Videokonferenz eines amerikanischen Anbieters realisiert, dessen Videokonferenzsystem in der Vergangenheit durch Sicherheitslücken aufgefallen ist. Die DSGVO-Konformität ist bisher nicht nachgewiesen.

 

 

Ich bitte um Beantwortung der Fragen bis zum 8. März 2021. Sollten die hier angesprochenen technischen und organisatorischen Aspekte bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden sein, müsste eine Verschiebung der Mitgliederversammlung ins Auge gefasst werden.

 

 

Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass diese bereits am 22. März 2021 in einer einstündigen Telefonschalte mit den Herren Staats und Just diskutierten Fragen immer noch nicht in ausreichender Weise geklärt sind.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Peter Welchering

 

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