Die Datenschutzgrundverordnung und das schwarze Loch

„Seit der Datenschutzgrundverordnung dürfen wir keine Auskünfte über Halter von Kraftfahrzeugen mehr herausgeben“, meinte die nicht sehr motiviert wirkende Mitarbeiterin der Stadt Stuttgart. Ich hatte mich nämlich fernmündlich nach dem Bearbeitungsstand meiner seit zweieinhalb Wochen im Verwaltungsorbit herumkreisende schriftliche Anfrage erkundigt.

 

Der Hintergrund ist schnell erzählt. Da parkte seit einiger Zeit immer mal wieder ein besitzergreifender Zeitgenosse auf einem Parkplatz des Korrespondentenbüros, und zwar dummerweise wie die Wildsau, nämlich so, dass der zweite Parkplatz auch blockiert war.

 

Zettel an der Windschutzscheibe, Anruf bei der Hausverwaltung nach dem soundsovielten Male – alles das brachte alles nichts. Unsere hinter die Schweibenwischer geklemmten Zettel wurden zwar bemerkt, waren sie am nächsten Morgen doch weg, aber der Luxusschlitten stand da noch breit und bräsig und blockierte gleich zwei Parkplätze. Also dachten wir uns: Nach einer Halterabfrage stellen wir dem Besitzer der teuren Karosse mal in Aussicht, dass die demnächst auf dem Parkplatz eines Abchleppunternehmers landen könnte, wenn die weiterhin unsere beidne Parkplätze blockiert.

 

Ergo verfertigten wir ein unterwürfiges Schreiben an  die Zulassungsstelle der Stadt Stutttgart, schilderten den Fall und erbaten höflichst die Mitteilung der Halterdaten. Die Stadt Stuttgart tat, was Verwaltungen am besten können: nichts.

 

Und bei besagtem Anruf, um den Bearbeitungsstand zu ermitteln, wurde mir fernmündlich mitgeteilt, die DSGVO würde Halterauskünftige verbieten. Vorsichtig vorgetragene Zweifel wischte die Sachbearbeiterin vom Tisch: „Das steht so in der Datenschutzgrundverordnung!“ Auf die vorsichtige Frage, wo genau, kam die Antwort: „Na, in der Verordnung eben!“

 

Gut, ich gebe zu, dass mein Anruf um 10:15 Uhr eventuell zur Unzeit kam, weil die Planstelleninhaber der Stadtverwaltung um diese Zeit ihrem zweiten Frühstück nachgehen. Auf jeden Fall ließ die gute Planstelleninhaberin der Zulassungsstelle überhaupt keinen Zweifel daran, dass sie an diesem schönen Sommertag überhaupt keinen Bock habe, sich mit irgendwelchen Bürgeranfragen zu beschäftigen. Da kann man halt nix machen. Oder um es mit Tucholsky zu sagen: Sie sitzt eben hinter dem Schalter und stehe – virtuell, da fernmündlich vor dem Schalter. Da sind die Machtverhältnisse ja wohl klar. Wegtreten, Bürger!

 

Also rufe ich beim Ordnungsbürgermeister der Stadt Stuttgart an, der ein ähnliches Bild vom Bürger pflegt, seit einer Fachaufsichtsbeschwerde aber zumindest höflicher geworden ist. Mit der ganzen Überzeugung des Journalisten kann ich das Ordnungsbürgermeisteramt überzeugen, vielleicht für mich doch mal vorsichtig nachzufragen bei der Zulassungsstelle, was denn – hüstel -  eventuell aus meiner Anfrage geworden ist, wenn sie denn mal Zeit hätten. Es solle sich auch bitte niemand gestört fühlen, weder beim zweiten Frühstück, noch in der verlängerten Mittagspause, noch beim vorgezogenen Feierabend.

 

Unter Aufbietung sämtlicher Verwaltungskräfte kann der Fall geklärt werden: Es gibt gar keinen entsprechenden Vorgang. Was mich wiederum zu der Frage veranlasst: Wieso, ich habe die Anfrage doch extra per Briefpost geschickt, weil Email nie ankommen in der Verwaltung. Nein, wird mir da beschieden, man finde keinen Vorgang. Und wo es keinen Vorgang gebe, gebe es auch keine Anfrage.

 

Ich fasse nach: Wenn ich noch einmal schriftlich nachfrage und diese Anfrage per Einschreiben verschicke? Die Antwort kommt prompt: Auch das muss nicht notwendigerweise zu einem Vorgang führen. Immerhin räumt der Dienststellenleiter aber ein, es müsse hinsichtlich der DSGVO wohl ein Missverständnis vorliegen. Solche Halter-Anfragen seine tatsächlich nicht direkt verboten von der DSGVO. Ob eine derartige Anfrage aber zum Erfolg führe, also eine Antwort generiere, das stehe auf meinem anderen Blatt.

 

Ich habe Anfrage und Beschwerde per Einschrieben noch einmal an die Stadtverwaltung geschickt und werde ich zwei Wochen noch einmal nachfragen – per Einschreiben versteht sich.

 

Ich habe da allerdings nicht viel Hoffnung. Denn der Pressesprecher der Stadt Stuttgart, Sven Matis, hat das vernichtende Urteil über mich gefällt: Erstaunlich ist Ihr Bild von DER Verwaltung“. Tja, ich muss wohl in Sachen Unterwürfigkeit noch etwas trainieren.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Was kann ein Comiccast?